| Vollcontracting |
GETEC errichtet oder übernimmt ihr Heizwerk, ihre Energiezentrale und ggf. die dazu gehörenden Netze. Darin enthalten sind alle Kosten für Entwicklung, Planung, Errichtung und Finanzierung. Ferner werden der Betrieb, die Verwaltung sowie alle sonstigen Kosten für Wartung, Reparaturen, Instandhaltung einschließlich Notdienst übernommen. Der Kunde erhält während der Vertragslaufzeit zu dem vertraglich vereinbarten Preis z. B. Wärme, Dampf, Kälte, Strom, Druckluft etc. |
| Wärmeliefe-rungsvertrag |
Der von GETEC verwendete Wärmelieferungsvertrag sichert in wechselseitiger Bindung die Interessen von GETEC als Wärmelieferant einerseits und des Eigentümers der belieferten Liegenschaft andererseits. Abhängig von der Finanzierungslaufzeit wird eine angemessene Laufzeit vereinbart. Ferner werden Betreuungsrechte für GETEC eingeräumt und Mitwirkungspflichten des Eigentümers der Liegenschaft, Nachfolgeklauseln und Preisanpassungsklauseln vereinbart
|
A - B C - E F - L M - P Q - Z